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   FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06   

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https://dejure.org/2006,17133
FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06 (https://dejure.org/2006,17133)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 23.03.2006 - 4 V 230/06 (https://dejure.org/2006,17133)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 23. März 2006 - 4 V 230/06 (https://dejure.org/2006,17133)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts; Folge der Aufhebung von § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit Wirkung zum 01.05.2005; Kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung von PKW und LKW; Einordnung als LKW bei ...

  • Wolters Kluwer

    "Ernstliche Zweifel" an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts; Folge der Aufhebung von § 23 Abs. 6a Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) mit Wirkung zum 01.05.2005; Kraftfahrzeugsteuerliche Abgrenzung von PKW und LKW; Einordnung als LKW bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kraftfahrzeugsteuer ab 1.5.2005 für Pick-up mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kraftfahrzeugsteuer ab 1.5.2005 für Pick-up mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Köln, 28.11.2005 - 6 V 3715/05

    Einstufung eines Land Rover Geländewagens mit 2,8 t zulässigem Gesamtgewicht als

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Dies sei nunmehr auch durch einen Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 28.11.2005 (Az. 6 V 3715/05) bestätigt worden.

    Entgegen der Auffassung des Antragstellers und des 6. Senats des Finanzgerichts Köln (Beschluss vom 28.11.2005, 6 V 3715/05, StE 2005, 806; Beschwerde eingelegt, Az. des BFH VII B 333/05) besteht aber keinerlei kraftfahrzeugsteuerliche Bindung an die genannte EU-Richtlinie.

    Aber selbst wenn man die Auffassung des Antragstellers und des 6. Senats des Finanzgerichts Köln (Beschluss vom 28.11.2005, a.a.O.) teilen wollte, dass Fahrzeuge der Aufbauart "AF Mehrzweckfahrzeuge", die die Bedingung erfüllen, unter der derartige Fahrzeuge nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 angesehen werden, kraftfahrzeugsteuerlich als "andere Fahrzeuge" i.S.d. § 8 Satz 1 Nr. 2 KraftStG nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern seien, würde dies dem Antrag nicht zum Erfolg verhelfen.

  • BFH, 01.08.2000 - VII R 26/99

    Kfz-Steuer: Abgrenzung Pkw und Lkw

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    In diesem Sinne habe der Bundesfinanzhof -BFH- auch in sämtlichen Entscheidungen, in denen es um die Abgrenzung Pkw oder Lkw gegangen sei, stets auf die verkehrsrechtliche Vorschrift des § 23 Abs. 6 Buchstabe a StVZO zurückgegriffen und hieraus eine Pkw-Definition entwickelt (BFH/NV 2001, 284, m.w.N.).

    Im Interesse praktikabler Zuordnungsmaßstäbe und der um der Rechtssicherheit willen geforderten Vorhersehbarkeit kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Zuordnungen hält es der BFH für gerechtfertigt, typisierend davon auszugehen, dass Fahrzeuge nicht vorwiegend der Lastenbeförderung zu dienen geeignet und bestimmt sind, wenn ihre Ladefläche oder ihr Laderaum nicht mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche ausmacht (BFH-Urteil  vom 01.08.2000 VII R 26/99, BStBl II 2001, 72).

  • BFH, 26.11.1991 - VII R 88/90

    Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Zugmaschinen zur Verwendung in einem

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Für die Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw ist bei Serienfahrzeugen in der Regel die Konzeption des Herstellers für Bauart und Einrichtung bestimmend und prägt damit auch die objektive Beschaffenheit eines Fahrzeugs entscheidend (BFH-Urteile vom 26.11.1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414; vom 16.07.1993 III R 59/92, BStBl. II 1994, 304).
  • BFH, 29.04.1997 - VII R 1/97

    Steuerbescheide, in denen in Lkw umgebaute Pkw als Lkw besteuert werden, können

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Die verkehrsrechtliche Einstufung der Fahrzeuge sei dagegen kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht bindend (BFH-Urteil vom 29.04.1997 VII R 1/97, BStBl II 1997, 627).
  • BFH, 30.09.1981 - II R 56/78

    Packwagen - Schausteller - Zulassungsverfahren - Kraftfahrzeugsteuer -

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Eine darüber hinausgehende Anknüpfung an die verkehrsrechtliche Einstufung besteht nicht, so dass diese weder die Finanzverwaltung noch die Finanzgerichte (ständige Rechtsprechung seit dem BFH-Urteil vom 30.09.1981 II R 56/78, BStBl II 1982, 82) bindet, wie sich im Umkehrschluss aus § 2 Abs. 2 Satz 2 KraftStG entnehmen lässt.
  • BFH, 16.07.1993 - III R 59/92

    Bei Gewährung einer Investitionszulage für ein Kraftfahrzeug ist die Eintragung

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Für die Abgrenzung zwischen Pkw und Lkw ist bei Serienfahrzeugen in der Regel die Konzeption des Herstellers für Bauart und Einrichtung bestimmend und prägt damit auch die objektive Beschaffenheit eines Fahrzeugs entscheidend (BFH-Urteile vom 26.11.1991 VII R 88/90, BFH/NV 1992, 414; vom 16.07.1993 III R 59/92, BStBl. II 1994, 304).
  • BFH, 26.06.1997 - VII R 12/97

    Anforderungen an die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung eines Fahrzeugs -

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Unter Berücksichtigung des bis zum 30.04.2005 geltenden § 23 Abs. 6 Buchstabe a StVZO, der die sog. Kombinationskraftwagen erfasste, wurde daher für die Zuordnung eines Fahrzeugs zum Typ des Lkw als anderes Fahrzeug im Sinne des Kraftfahrzeugsteuerrechts darauf abgestellt, ob es von seiner objektiven Beschaffenheit geeignet und bestimmt ist, mindestens überwiegend der Güterbeförderung zu dienen (vgl. nur BFH-Urteil vom 26.06.1997 VII R 12/97, BFH/NV 1997, 810).
  • BFH, 21.08.2006 - VII B 333/05

    Keine Änderung der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Entgegen der Auffassung des Antragstellers und des 6. Senats des Finanzgerichts Köln (Beschluss vom 28.11.2005, 6 V 3715/05, StE 2005, 806; Beschwerde eingelegt, Az. des BFH VII B 333/05) besteht aber keinerlei kraftfahrzeugsteuerliche Bindung an die genannte EU-Richtlinie.
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Brandenburg, 23.03.2006 - 4 V 230/06
    Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei der überschlägigen Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (so schon: BFH, Beschluss vom 10. Februar 1967 - III B 9/66, BStBl. III 1967, 182).
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